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Transparenzerklärung gemäß Medienstaatsvertrag

Sony Europe B.V., Zweigniederlassung Deutschland ("Sony") vertreibt in Deutschland Produkte der Unterhaltungselektronik der Marke Sony, u. a. BRAVIAFernseher. Mit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages fallen TV-Hersteller unter die Aufsicht der Medienanstalten und sind an den neuen Medienstaatsvertrag gebunden, sofern sie den Zugang zu öffentlich-rechtlich bzw. privaten Rundfunk- und Fernsehprogrammen, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, u.a. über eine Benutzeroberfläche am TV-Gerät ermöglichen. So soll Sony nach § 85 des Medienstaatsvertrags die Grundsätze der Auswahl der bereitgestellten Inhalte und deren Gestaltung transparent machen, z.B. erläutern, nach welchen Kriterien Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundsätzlichen Kriterien Empfehlungen ausgesprochen werden und unter welchen Bedingungen Inhalte nicht in ihrer ursprünglichen Form angezeigt werden.

Diese Erklärung bezieht sich auf bereitgestellte Inhalte, deren Positionierung Sony zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrages (MStV) kontrollieren kann.

Soweit auf dem Fernsehgerät andere Plattformen und Technologien von Drittanbietern gehostet werden, die nicht unter direkter Kontrolle von Sony stehen, liegen diese Drittanbieter-Plattformen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Erklärung und sie müssen eine eigene Transparenzerklärung gemäß dem Medienstaatsvertrag (MStV) abgeben. Beispiele für Plattformen von Drittanbietern können Google Android OS, Netflix, YouTube, Amazon und Android Play Store-Anwendungen wie ARD, ZDF usw. sein.

Um alle Android-Funktionen auf diesem Fernsehgerät zu nutzen, ist ein Google-Konto erforderlich.

Diese Erklärung bezieht sich auf Sony- Fernsehprodukte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrags "in Verkehr gebracht" werden. Anmerkung 1

Die aktuelle Version dieser Transparenzerklärung finden Sie unter:
http://www.sony.de/electronics/support/articles/002 45690

Transparenzerklärung

1. Prinzipien der Auswahl (Linearer Inhalte) – Alle Modelle

Sony räumt linearen Inhalten von öffentlichrechtlichen Programmen bzw. privaten Programmen, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungsund Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, hohe Priorität ein, und sieht dafür die Programmpositionen der Nummern 1 - 99 vor, siehe Anmerkung 2. Sony vergibt die Programmplätze auf der Grundlage von Priorität (1), öffentlichem Interesse (2), Häufigkeit der gesehene Inhalte (3) sowie kommerzieller Platzierungsvereinbarungen. Programme von öffentlichem Interesse sind am leichtesten auffindbar und direkt über den elektronischen Programmführer (EPG) oder über den Startbildschirm zugänglich, der einen einzigen Zugangspunkt für Rundfunk- und Breitbandinhalte bietet. Nutzer können dort die Programmplätze anpassen und sortieren oder auch die für sie interessantesten Programme durch das Einrichten einer Favoritenliste personalisieren.

2. Prinzipien der Auswahl (nicht-linearer Inhalte) – Android-Modelle

Sony wählt einige Anwendungen/ Applikationen aus dem Google Play Store oder von HbbTV-Diensten auf der Grundlage von Popularität und Inhalten von öffentlichen Interesse aus und erleichtert deren Auffindbarkeit, indem es sie in einem Bereich des Home-Bildschirms empfiehlt, den Google für vom Hersteller empfohlene Apps zuweist. Der Home- Bereich ist modellabhängig und folgt der von Google vorgegebenen Spezifikation. Aus dem Google Play Store können Nutzer beliebige Apps herunterladen. Nach dem Herunterladen sind diese Anwendungen über den Standard-Apps-Bereich der Google- Benutzeroberfläche zugänglich, der vom Android- Betriebssystem gesteuert wird.

Aus dem Google Play Store können Nutzer beliebige Apps herunterladen. Nach dem Herunterladen sind diese Anwendungen über den Standard-Apps- Bereich der Google-Benutzeroberfläche zugänglich, der durch das Android-Betriebssystem angesteuert wird. Die App-Reihenfolge ist hier vom Nutzer vollständig anpassbar.

3. Prinzipien der Auswahl (nicht-linearer Inhalt) – Nicht-Android-Modelle

Bei nicht-Android Smart-TVs können die Apps der Anbieter mit Inhalten von öffentlichem Interesse auf diesen Fernsehern vorinstalliert werden, wenn der jeweilige Programm-Anbieter seine App entweder im HbbTV- oder HTML5-Format zur Verfügung stellt und die Integrations-Regeln von Sony befolgt. Wenn der jeweilige Programm-Anbieter sich entscheidet, seine Apps dort zu platzieren, sind seine Apps auf dem anfänglichen Apps-Startbildschirm sichtbar. Die Position der App-Platzierung ist festgelegt und wird entweder durch Popularität, Nutzung oder kommerzielle Vereinbarungen mit App-Anbietern bestimmt.

4. Anzeige von Inhalten in ihrer ursprünglichen Form

Überblendungen oder Skalierungen werden ausschließlich bei bestimmten Anwendungen für wichtige Systemmeldungen verwendet und sind vom Nutzer steuerbar und deaktivierbar. Jede andere Überblendung/ Skalierung ist nicht standardmäßig aktiviert und bedarf zur Aktivierung der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

Bestimmte Anwendungen wie "EPG", "Bild im Bild" oder "Bild und Bild" können, wenn sie vom Nutzer aktiviert wurden, den Inhalt innerhalb des sichtbaren Gesamtbildschirms skalieren, würden aber immer das ursprüngliche Inhaltsseitenverhältnis und die ursprüngliche Qualität unverändert lassen.


Diese Transparenz-Erklärung kann direkt von Fernsehgeräten mit Internetanschluss abgerufen werden:

  • für Android TVs über den Help Button (Bravia Help information)
  • für nicht-Android TVs über den Apps Bereich.

Bei Fragen kann sich der Nutzer an den Sony- Support wenden: www.sony.de/electronics/support

Regulierungsbehörden, Rundfunkanstalten und Betreiber wenden sich bitte an: AVMSDoffice.SEU@sony.com

Anmerkung

  • Anmerkung 1: Die Definition des "Inverkehrbringens" ist im "Blue Guide" enthalten, der am 25. Juli 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde: https://ec.europa.eu/growth/content/‘blue-guide’-implementation-eu-product-rules-0_en
  • Anmerkung 2: Wenn Sony die Kontrolle über die Reihenfolge der Programmliste hat (im Gegensatz zu einer festen Liste des Betreibers), platziert Sony die Inhalte mit öffentlichem Interesse innerhalb der anfänglichen 1 ~ 99 Programme. Wenn das Fernsehgerät auf andere Betreiberprofile außerhalb der Kontrolle von Sony abgestimmt ist, folgt die Programmreihenfolge den Anforderungen dieser Betreiber.